Aktuelle Wohnungsangebote
Unsere aktuellen Angebote
Lassen Sie sich von unseren Angeboten überraschen. Sollten Ihnen hier an dieser Stelle keine Wohnungsangebote angezeigt werden, dann haben wir gerade keine Wohnungen, die einen neuen Mieter suchen. Vielleicht schauen Sie zu einem anderen Zeitpunkt vorbei oder lassen sich als Wohnungssuchender vormerken.

ANGEBOTE

Die häufigsten Fragen zur Vermietung
Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen im Internet angeboten?

Nein, da wir sehr viel Interessenten haben, steht nur ein Teil unserer Immobilienangebote im Internet.

Muss für die Wohnungsvermittlung eine Provision gezahlt werden?

Nein, wir vermieten aus unserem eigenen Bestand. Dies ist immer provisionsfrei.

Müssen bei der Baugenossenschaft Anteile zur Anmietung einer Wohnung erworben werden?

Ja, bei Anmietung einer Wohnung müssten Sie bei uns Mitglied werden und 5 Anteile á 200,00 € zeichnen. Somit entfällt bei uns die Zahlung einer Kaution.

Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Bitte sprechen Sie mit uns. Warten Sie auf keinen Fall zu lange, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden.

Wie werden bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG die Betriebskosten abgerechnet?

Die Betriebskosten rechnen wir jährlich ab und setzen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest.

Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?

Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters. Für Katzen und Hunde benötigen Sie die schriftliche Genehmigung der Baugenossenschaft Crailsheim eG. Die Haltung von gelisteten Hundearten („Kampfhunden“) ist verboten! Um sicher zu gehen nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.

Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke?

Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörergebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten

Was kann/muss ich tun, wenn sich meine Nachbarn nicht an die Hausordnung oder die Ruhezeiten halten?

Zuallererst: REDEN SIE MITEINANDER! Ist ihr Nachbar trotz eines Gespräches nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Unterschriften) leiten Sie dann an uns weiter.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung der Wohnung die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft weiterhin bestehen bleibt. Diese ist, wenn gewünscht, separat zu kündigen.

Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Grundsätzlich haben wir eine sehr lange Warteliste. Gerne können Sie aber einen Interessenten bei uns vorbei schicken. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, oder haben wir andere Interessenten die bereit sind früher in die Wohnung einzuziehen, findet gleichwohl eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.

Ich möchte innerhalb des Bestandes der Baugenossenschaft Crailsheim eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein. Mieter, die innerhalb unseres Bestandes umziehen möchten, behandeln wir bevorzugt. Sie müssen sich also keine Gedanken über doppelte Mietzahlungen machen.

Kontakt

Ihr persönlicher Kontakt zu uns
Ihr Ansprechpartner Bestandsvermietung
Crailsheim
Rudolf Ziegelbauer
07951 / 4707-31
Ihr Ansprechpartner Mietverwaltung
Crailsheim
Doris Rahm
07951 / 4707-15