MITGLIEDSCHAFT
Mitglied kann werden, wer eine Wohnung anmietet bzw. in einem anderen Vertragsverhältnis zur Baugenossenschaft Crailsheim eG steht.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung des Beitritts beschließt der Vorstand.
Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig seiner Anteile.
Jedes Mitglied erhält mindestens zwei Wochen vor Termin eine Einladung.
Die Mitgliedschaft endet durch
a) Kündigung,
b) Übertragung des Geschäftsguthabens,
c) Tod,
d) Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft,
e) Ausschluss.
Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Wohnungsmieter können jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mitgliedschaft kündigen.
Ja, die Baugenossenschaft Crailsheim eG kann Mitgliedern kündigen, deren Verhalten das Ansehen und die Belange der Baugenossenschaft Crailsheim eG schädigt. Näheres hierzu regelt die Satzung.
Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.
Ausgenommen hiervon sind Wohnungsmieter bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses.
Ein Genossenschaftsanteil kostet 200,00 €. Bei Anmietung einer Wohnung sind 5 Genossenschaftsanteile zu zeichnen.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung der Wohnung die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft weiterhin bestehen bleibt. Diese ist, wenn gewünscht, separat zu kündigen.
Ja, Sie bekommen Ihre Einzahlungen zurück, wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen. Tun Sie das bis zum 30.09. eines Jahres, wird die Kündigung zum 31.12. gültig. Ausbezahlt wird ihr Geschäftsguthaben dann im Folgejahr nachdem die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss des Vorjahres per Beschluss festgestellt hat. Einzige Voraussetzung ist, dass wir keine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Sie haben.
Ja, es wird einmal jährlich nach der Mitgliederversammlung eine Dividende ausgeschüttet. Maßgeblich hierfür ist der Stand des Geschäftsguthabens am 1.1. des Vorjahres und dessen Bestand bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG über das ganze Vorjahr hinweg. Die Höhe der Dividende beschließt die Mitgliederversammlung. Ausbezahlt wir die Dividende jedoch nur, wenn die gezeichneten Genossenschaftsanteile voll einbezahlt wurden und keine anderweitigen Forderungen bestehen.
Bei der Auszahlung der Dividende sind wir verpflichtet die hierauf entfallende Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Hierüber erhalten Sie von uns auf Anforderung gerne eine Steuerbescheinigung. Sie können uns jedoch einen entsprechenden Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung zukommen lassen, dann unterbleibt dieser Abzug.