Häufige Fragen
Informationen und Auskünfte
Sie haben eine Frage zur Baugenossenschaft, unserem Angebot, der Mitgliedschaft, WEG-Verwaltung usw.? Schauen Sie gern in unsere FAQ. Hier haben wir die häufigen und wiederkehrenden Fragen für Sie beantwortet. Sofern Ihr Anliegen damit nicht beantwortet ist, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen aus den Bereichen:

Mitgliedschaft

Die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG
Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann werden, wer eine Wohnung anmietet bzw. in einem anderen Vertragsverhältnis zur Baugenossenschaft Crailsheim eG steht.

Erwerb der Mitgliedschaft bei Anmietung einer Wohnung

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung des Beitritts beschließt der Vorstand.

Haben Mitglieder mit mehr Genossenschaftsanteilen gleichzeitig auch mehr Stimmrecht?

Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig seiner Anteile.

Wie erfahre ich, wann die Mitgliederversammlung stattfindet?

Jedes Mitglied erhält mindestens zwei Wochen vor Termin eine Einladung.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch
a) Kündigung,
b) Übertragung des Geschäftsguthabens,
c) Tod,
d) Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft,
e) Ausschluss.

Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Wohnungsmieter können jedoch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mitgliedschaft kündigen.

Kann mir die Baugenossenschaft Crailsheim eG die Mitgliedschaft kündigen?

Ja, die Baugenossenschaft Crailsheim eG kann Mitgliedern kündigen, deren Verhalten das Ansehen und die Belange der Baugenossenschaft Crailsheim eG schädigt. Näheres hierzu regelt die Satzung.

Übertragung des Geschäftsguthabens

Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.

Ausgenommen hiervon sind Wohnungsmieter bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses.

Wie viel kostet ein Genossenschaftsanteil?

Ein Genossenschaftsanteil kostet 200,00 €. Bei Anmietung einer Wohnung sind 5 Genossenschaftsanteile zu zeichnen.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung der Wohnung die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft weiterhin bestehen bleibt. Diese ist, wenn gewünscht, separat zu kündigen.

Bekomme ich meine Einzahlungen zurück?

Ja, Sie bekommen Ihre Einzahlungen zurück, wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen. Tun Sie das bis zum 30.09. eines Jahres, wird die Kündigung zum 31.12. gültig. Ausbezahlt wird ihr Geschäftsguthaben dann im Folgejahr nachdem die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss des Vorjahres per Beschluss festgestellt hat. Einzige Voraussetzung ist, dass wir keine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Sie haben.

Werden die eingezahlten Geschäftsguthaben verzinst?

Ja, es wird einmal jährlich nach der Mitgliederversammlung eine Dividende ausgeschüttet. Maßgeblich hierfür ist der Stand des Geschäftsguthabens am 1.1. des Vorjahres und dessen Bestand bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG über das ganze Vorjahr hinweg. Die Höhe der Dividende beschließt die Mitgliederversammlung. Ausbezahlt wir die Dividende jedoch nur, wenn die gezeichneten Genossenschaftsanteile voll einbezahlt wurden und keine anderweitigen Forderungen bestehen.

Unterliegt die Dividende dem Kapitalertragssteuerabzug?

Bei der Auszahlung der Dividende sind wir verpflichtet die hierauf entfallende Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Hierüber erhalten Sie von uns auf Anforderung gerne eine Steuerbescheinigung. Sie können uns jedoch einen entsprechenden Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung zukommen lassen, dann unterbleibt dieser Abzug.

Vermietung

Die häufigsten Fragen zur Vermietung der Genossenschaftswohnungen

Wohnungssuche

Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen im Internet angeboten?

Nein, da wir sehr viel Interessenten haben, steht nur ein Teil unserer Immobilienangebote im Internet.

Muss für die Wohnungsvermittlung eine Provision gezahlt werden?

Nein, wir vermieten aus unserem eigenen Bestand. Dies ist immer provisionsfrei.

Müssen bei der Baugenossenschaft Anteile zur Anmietung einer Wohnung erworben werden?

Ja, bei Anmietung einer Wohnung müssten Sie bei uns Mitglied werden und 5 Anteile á 200,00 € zeichnen. Somit entfällt bei uns die Zahlung einer Kaution.

Wie kann man sich bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG wohnungssuchend melden?

Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per E-Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie unseren Fragebogen für eine unverbindliche Wohnungsvormerkung in unserer Geschäftsstelle abholen bzw. diesen per E-Mail anfordern oder auf unserer Homepage hier direkt ausfüllen und absenden.

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Gerne können Sie zu unseren Sprechzeiten einfach in die Geschäftsstelle kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei längeren Gesprächen um Terminvereinbarungen.

Brauche ich für die Wohnungen bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

In der Regel nicht.

Haben die Wohnungen Einbauküchen?

In der Regel nicht.

Sind die Mietverträge unbefristet?

Ja, unsere Verträge sind grundsätzlich unbefristet. Es sei denn, wir vereinbaren individuell etwas anderes.

Miete, Kaution und Nebenkosten

Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Bitte sprechen Sie mit uns. Warten Sie auf keinen Fall zu lange, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden.

Wie werden bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG die Betriebskosten abgerechnet?

Die Betriebskosten rechnen wir jährlich ab und setzen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest.

Hausordnung

Darf ich in der Wohnung ein Haustier halten?

Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters. Für Katzen und Hunde benötigen Sie die schriftliche Genehmigung der Baugenossenschaft Crailsheim eG. Die Haltung von gelisteten Hundearten („Kampfhunden“) ist verboten! Um sicher zu gehen nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.

Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke?

Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörergebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten

Was kann/muss ich tun, wenn sich meine Nachbarn nicht an die Hausordnung oder die Ruhezeiten halten?

Zuallererst: REDEN SIE MITEINANDER! Ist ihr Nachbar trotz eines Gespräches nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Unterschriften) leiten Sie dann an uns weiter.

Sind bauliche Änderungen an einer Wohnung genehmigungspflichtig?

Ja, bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich zugestimmt hat. Außerdem haftet der Mieter für alle Schäden, die dem Vermieter aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es einen Nachweis bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen.

Warum darf ich als Mieter keine Parabolantenne anbringen?

Das Anbringen von Parabolantennen kann die Bausubstanz unserer Gebäude beschädigen, zudem wird das äußere Erscheinungsbild dadurch wesentlich beeinträchtigt.
Daher ist eine Anbringung untersagt. Sämtliche unserer Wohnungen sind an das Breitbandkabelnetz angeschlossen und verfügen über sogenannte Multimediaanschlüsse. Dadurch sind zahlreiche Fernseh- und Rundfunkprogramme empfangbar, auch Telefonie und Internet sind möglich. Durch einen Rahmenvertrag mit unserem Partner Unitymedia bieten wir unseren Mietern einen günstigen Preis für die Nutzung des Breitbandanschlusses, sodass eine Parabolantenne überflüssig ist.

Kündigung

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung der Wohnung die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft weiterhin bestehen bleibt. Diese ist, wenn gewünscht, separat zu kündigen.

Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?

Grundsätzlich haben wir eine sehr lange Warteliste. Gerne können Sie aber einen Interessenten bei uns vorbei schicken. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, oder haben wir andere Interessenten die bereit sind früher in die Wohnung einzuziehen, findet gleichwohl eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.

Ich möchte innerhalb des Bestandes der Baugenossenschaft Crailsheim eG umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein. Mieter, die innerhalb unseres Bestandes umziehen möchten, behandeln wir bevorzugt. Sie müssen sich also keine Gedanken über doppelte Mietzahlungen machen.

WEG-Verwaltung

Die häufigsten Fragen zur WEG-Verwaltung bei der Baugenossenschaft Crailsheim eG
Außerordentliche Eigentümerversammlung?

Der Verwalter hat von sich aus eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, dass die Eigentümerversammlung kurzfristig eine Entscheidung durch Beschluss fasst. Davon abgesehen hat der Verwalter eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz § 24 Abs. 2.
Gemäß Verwaltervertrag wird der Stundensatz für besondere Leistungen veranschlagt sowie weitere möglicherweise anfallende Kosten.

Beschlussantrag zur Tagesordnung?

Bitte achten Sie darauf, dass ein Antrag rechtzeitig beim Verwalter eingeht. Der Antrag wird dann grundsätzlich in die Einladung zur Versammlung als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Sollte der Antrag nachträglich verschickt werden, müssten Aufwand bzw. Kosten berechnet werden (siehe "Besondere Leistungen" im Verwaltervertrag). Zum Antrag selbst: Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihr Anliegen exakt benennen können (Form, Farbe, Größe, ggf. Bilder, Ausführungszeitraum etc.)

Nach der Rechtsprechung kann der Verwalter es ablehnen, Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, mit denen sich die Versammlung bereits befasst hat, wenn keine neuen Gesichtspunkte dargelegt werden. Weiter kann der Verwalter es ablehnen, Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, die nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

Datenschutz im Kreise der Wohnungseigentümer?

Im Kreise der Wohnungseigentümer gibt es keinen "Datenschutz". Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Wohnungseigentümer ein Recht auf Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen haben und zwar einschließlich der Einzelabrechnungen aller anderen Wohnungseigentümer. Dagegen sprechen nach Ansicht der Münchner Richter auch keine datenschutzrechtlichen Einschränkungen.

OLG München, Beschluss vom 9. März 2007, Az.: 32 Wx 177/06

Welche Infos benötigt die Hausverwaltung bei einem Mieterwechsel?
  • Vor- und Nachname des Mieters
  • Zählerstände von Wasser und Heizung zum Übergabetag (an den Heizkörpern sind in der Regel LCD-Displays, an welchen der Zählerstand ablesbar ist)
  • Datum von Ein- und Auszug
  • Falls ein Leerstand gegeben war, benötigen wir auch diese Zeit. Nur dann kann der Wärmedienstleister auch für diesen Zeitraum eine Heizkostenabrechnung erstellen.
Machen Sie für meinen Mieter auch die Nebenkostenabrechnung?

Die Mieterabrechnung ist nicht Bestandteil des Dienstleistungsangebotes eines WEG-Verwalters. Allerdings weisen wir in Ihrer Eigentümerabrechnung die Positionen gesondert aus, welche auf den Mieter umlagefähig sind. Die Ihnen direkt zugehende Grundsteuer müssten Sie ggf. hinzurechnen.

Welche Kosten aus der Jahresabrechnung kann ich auf den Mieter umlegen?

Welche Nebenkosten umlagefähig sind ist grundsätzlich dem Mietvertrag zu entnehmen. Unsere Jahresabrechnung ist unterteilt in umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten. Damit haben Sie einen Anhaltspunkt, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können.

Hausgeld-Reduzierung bei Nutzeränderung oder gar Leerstand?

Eine Befreiung oder Reduzierung von der Hausgeldzahlungspflicht ist nicht möglich. Die Errechnung der Hausgeldhöhe erfolgt durch die Erstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan bindet die Eigentümer bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan.

Ich habe ein Guthaben/eine Nachzahlung in der Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung muss in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Dabei wird der Fälligkeitstag bekanntgegeben.

Wann gibt es die Haushaltsnahen Dienstleistungen?

Die Bescheinigung über die Haushaltnahen Dienstleistungen werden mit der Jahresabrechnung erstellt und verschickt.
Eine Zusage, dass die Bescheinigung für die Haushaltsnahen Dienstleistungen bis zum 31.07. eines Jahres erstellt wird, kann dabei nicht gemacht werden. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dass die Wohnungseigentümer die Bescheinigung über die Haushaltsnahen Dienstleistungen, welche Sie für das letzte Jahr erhalten mit Ihrer Steuererklärung im laufenden Jahr, einreichen können.

Wann kann ich als Eigentümer mit meiner Abrechnung rechnen?

Natürlich erhalten Sie die Einladung zur Eigentümerversammlung inklusive der Jahresabrechnung so früh wie möglich. Da jedoch die Versorgungsunternehmen ihre Gas- und Wasserschlussrechnungen sowie die Müllgebührenbescheide oft erst im Frühjahr verschicken und danach der Wärmedienstleister die Heizkosten-und Wasserabrechnung erstellt, ist ein allzu frühes Datum nicht möglich.

Welcher Eigentümer erhält wann die Jahresabrechnung bei einem Eigentumswechsel?

Die Jahresabrechnung erhält stets der Eigentümer, welcher zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Genehmigung der Jahresabrechnung im Grundbuch steht. Haben der neue und der frühere Eigentümer im Kaufvertrag vereinbart, dass sie anteilig bis zum Tag des Besitzübergangs die Kosten tragen, so ist diese Kostenaufteilung intern vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist der Begriff der „Abrechnungsspitze“ wichtig: Der neue Eigentümer haftet grundsätzlich nicht für Zahlungsrückstände des früheren Eigentümers. Er haftet nur für die sogenannte Abrechnungsspitze. Diese ergibt sich aus den auf die Wohnung entfallenden Kosten nach Abzug der Hausgeld-Soll-Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan. Betragen die Umlagekosten beispielsweise 1.000 EUR und die Hausgeldvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan 900 EUR, so beträgt die Abrechnungsspitze 100 EUR. Der frühere Eigentümer haftet für den Ausgleich der Hausgeldvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan auch nach dem Eigentumswechsel. Die WEG kann also auch nach einem Eigentumswechsel diese Forderung auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gegen den früheren Eigentümer geltend machen (BGH 30.11.1995).

Wird mein Anteil an der Rücklage beim Verkauf der Wohnung ausbezahlt?

Der rechnerische Anteil an der Instandhaltungsrücklage wird grundsätzlich nicht bei Wohnungsveräußerung an den ausscheidenden Eigentümer ausbezahlt. Die Instandhaltungsrückstellung ist Verbandsvermögen.

Empfehlung Handwerker für Sondereigentum?

Die im Aushang genannten Firmen sind grundsätzlich empfehlenswert. Hier bestehen meist Wartungsverträge und es gibt eine oft viele Jahre bestehende gute Zusammenarbeit.

Darüber hinaus bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir keine Empfehlungen zu Handwerkern für das Sondereigentum geben möchten.

Dies hat folgenden Grund: Wenn etwas schief geht (Preis, Qualität etc.), fällt es auf den Empfehler zurück.

Hausordnungsstörung. Was nun?

Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke?

Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörergebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten.

Was kann/muss ich tun, wenn sich meine Nachbarn nicht an die Hausordnung oder die Ruhezeiten halten?

Zuallererst: REDEN SIE MITEINANDER! Ist ihr Nachbar trotz eines Gespräches nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Unterschriften) leiten Sie dann an uns weiter.

Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was nun?

Wir haben keinen General- oder Ersatzschlüssel für die Wohnungen.
Bitte rufen Sie einen Schlossnotdienst Ihres Vertrauens an. Die Kosten der Öffnung tragen Sie leider selbst. Bei Verlust von Schlüsseln bestellen wir für Sie gegen Kostenerstattung gerne neue Schlüssel.

Schlüssel- und Schließzylinderbestellung

Die Schließkarte ist beim Großhändler eingelagert.
Einen Schlüssel oder Schließzylinder (Schließung wie bisher) können wir Ihnen dort gerne kostenpflichtig bestellen.

Was zur Bestellung notwendig ist:

  • Welche Nummern sich auf Ihrem Schlüssel/Schließzylinder befinden, um Verwechslungen auszuschließen (Schlüsselnummer, Schließanlagennummer). Ohne diese Angaben kann keine Bestellung erfolgen.
  • Idealerweise Innen-/Außenlänge des Zylinders
  • Stückzahl
  • Liefer- und Rechnungsanschrift

Bitte verwenden Sie hierzu das Formular auf unserer Homepage.

Kontakt

Die häufigsten Fragen zur Kontaktaufnahme
Wie kann ich mich bei der Genossenschaft wohnungssuchend melden?

Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per E-Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie unseren Fragebogen für eine unverbindliche Wohnungsvormerkung in unserer Geschäftsstelle abholen bzw. diesen per E-Mail anfordern oder auf unserer Homepage hier direkt ausfüllen und absenden.

Wer hilft mir, wenn sich außerhalb der Geschäftszeiten der Verwaltung ein Reparaturnotfall ereignet?

Wenden Sie sich bei einem Reparaturnotfall an die in Ihrem Hauseingang ausgehängten Telefonnummern der Handwerker.

Wie sind Ihre Öffnungszeiten?

Unsere Servicezeiten sind:

Crailsheim:
Mo – Fr: 9.00 – 12.00 Uhr
Mo – Do: 14.00 – 16.00 Uhr

Schwäbisch Hall:
Mo – Fr: 9.00 – 12.00 Uhr

Individuelle Termine können gerne telefonisch vereinbart werden.

Ihre Ansprechpartner Mitgliedschaft und Bestandsvermietung
Crailsheim
Ihre Ansprechpartner WEG-Verwaltung
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Schwäbisch Hall