Vermietung
Nein, da wir sehr viel Interessenten haben, steht nur ein Teil unserer Immobilienangebote im Internet.
Nein, wir vermieten aus unserem eigenen Bestand. Dies ist immer provisionsfrei.
Ja, bei Anmietung einer Wohnung müssten Sie bei uns Mitglied werden und 5 Anteile á 200,00 € zeichnen. Somit entfällt bei uns die Zahlung einer Kaution.
Bitte sprechen Sie mit uns. Warten Sie auf keinen Fall zu lange, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden.
Die Betriebskosten rechnen wir jährlich ab und setzen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest.
Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters. Für Katzen und Hunde benötigen Sie die schriftliche Genehmigung der Baugenossenschaft Crailsheim eG. Die Haltung von gelisteten Hundearten („Kampfhunden“) ist verboten! Um sicher zu gehen nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörergebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten
Zuallererst: REDEN SIE MITEINANDER! Ist ihr Nachbar trotz eines Gespräches nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Unterschriften) leiten Sie dann an uns weiter.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Dauernutzungsvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung der Wohnung die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft weiterhin bestehen bleibt. Diese ist, wenn gewünscht, separat zu kündigen.
Grundsätzlich haben wir eine sehr lange Warteliste. Gerne können Sie aber einen Interessenten bei uns vorbei schicken. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, oder haben wir andere Interessenten die bereit sind früher in die Wohnung einzuziehen, findet gleichwohl eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.
Nein. Mieter, die innerhalb unseres Bestandes umziehen möchten, behandeln wir bevorzugt. Sie müssen sich also keine Gedanken über doppelte Mietzahlungen machen.
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